Pressemitteilung: Dirk Iserlohe reicht beim Bundestag eine Petition zur Aufhebung der Insolvenz-Antragspflicht bei dauerhafter Überschuldung gemäß § 19 InsO ein

Autor: Birgit Borreck

veröffentlicht in Unternehmensmitteilung on Feb 15, 2021

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Dirk Iserlohe reicht beim Bundestag eine Petition zur Aufhebung der Insolvenz-Antragspflicht bei dauerhafter Überschuldung gemäß § 19 InsO ein

Die hohen Staats-Kredite wirken wie ein Trojanisches Pferd

Köln, 12. Februar 2020 – Viele Hotels und Restaurantbetriebe können – je länger der aktuelle Lockdown anhält – aus eigener Kraft nicht überleben. Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht seine Hotelgruppe genauso von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen, wie die vielen Privathotels und Restaurants. Private Reisen sind weiter verboten, Geschäftsreisen sollen möglichst vermieden werden. Und zu allem Überfluss ist die von der Bundesregierung vollmundig in Aussicht gestellte Unterstützung in den meisten Unternehmen bis heute nicht angekommen. Dennoch kämpft der verantwortungsbewusste Familienunternehmer im wohl noch länger anhaltenden Lockdown energisch weiter um das Überleben seines Unternehmens und damit der gesamten Branche. Denn er sieht praktikable, schnell umsetzbare Lösungen, die dem Gastgewerbe mehr Überlebenschancen einräumen würden. Eine davon ist die Aufhebung des Insolvenztatbestandes wegen der dauerhaften Überschuldung nach § 19 InsO aus dem deutschen Recht. Bisher hat er auf seine zahlreichen Briefe an die Bundesregierung, in denen er unter anderem diesen Punkt thematisiert hat, nie eine Rückmeldung erhalten. Daher hat Iserlohe nun eine Petition beim Bundestag eingereicht. Er geht davon aus, dass er die 50.000 Stimmen in der notleidenden Branche schnell zusammen bekommt, so dass die Koalition sich diesem Thema dann zwingend annehmen muss.

Es sind so viele mittelständische Unternehmen betroffen, die pandemie-bedingt hohe Staatskredite aufnehmen mussten. Auf die Auswirkungen dieser langjährigen Kredite hat Dirk Iserlohe schon mehrfach hingewiesen. Er hat sogar vor den Bürgschaftskrediten gewarnt. Für ihn wirken diese wie das Trojanische Pferd, aus dem die Insolvenzverwalter und Staatsanwälte eines Tages kriechen, um zu beenden, was die redlichen Kaufleute zunächst nicht im Blick hatten!

Laut Iserlohe sollte die Aufhebung der Insolvenz-Antragspflicht – wegen der anstehenden Rechnungslegung – bereits jetzt, also direkt im ersten Quartal erfolgen. Aus seiner Sicht ist für die Umsetzung eindeutig das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unter Leitung von Justizministerin Christine Lambrecht, zuständig.

Negatives Eigenkapital
Iserlohe weist in seiner Petition noch einmal darauf hin, dass Unternehmen, die Pandemie-bedingt technisch überschuldet sind, nach § 19 Insolvenz anmelden müssen, wenn sie während des Betrachtungszeitraumes – meist zwei Jahre – kein positives Eigenkapital ausweisen. Und das auch noch in einer kürzeren Frist. Dabei liegt es doch auf der Hand, dass viele Unternehmen in Folge der größten Krise der Nachkriegszeit, in der sie – bei einem Umsatzrückgang von bis zu 80 Prozent – exorbitante Verluste erleiden, als Folge daraus ein negatives Eigenkapital zum Jahresende 2020 ausweisen müssen. Dieses wird sich auch erst wieder mit Rückführung der auf fünf bis zehn Jahre angelegten Staatskredite auf die Passivseite bewegen.

Die Dauer der Überschuldung ist also länger als die gesetzlichen Vorgaben für die Überschuldungsperiode es erlauben.

Somit werden vermutlich viele Kapitalgesellschaften des Gastgewerbes automatisch während der Rückzahlungsphase der Staatskredite Insolvenz anmelden müssen. Das bedeutet, dass ungefähr 70 Prozent der notleidenden Hotel- und Restaurant-Betriebe die als Kapitalgesellschaften organisiert sind, die „großzügig“ gewährten Staatskredite nicht mehr zurückzahlen können.

Hinzu kommt, dass deutsche Kapitalgesellschaften gegenüber den meisten Unternehmen der westlichen europäischen Nachbar-Staaten schlechter gestellt sind. In Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien kennt man den Tatbestand der Insolvenz wegen dauerhafter Überschuldung gar nicht. Es wäre doch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mehr als ungerecht, wenn Deutschland sich am 750 Milliarden Europafonds beteiligt und zugleich deutsche Gaststätten und Hotels wegen Überschuldung Insolvenz anmelden müssen – die in West- und südeuropäischen Länder dagegen nicht.

Für den Hotelunternehmer Dirk Iserlohe steht fest: Der § 19 InsO muss dringend aufgehoben werden. Zumal die Zahlungsunfähigkeit das wesentliche Merkmal einer Insolvenz ist und nicht eine technische Überschuldung. Nur so können die strukturellen Fehler beseitigt werden. Er freut sich daher über eine rege Beteiligung an seiner Petition!


Direkt zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_01/_02/Petition_119298.html

Lesen Sie die Pressemitteilung hier als Word Dokument.

Tags: Corona-Virus, Dirk Iserlohe, Dorint GmbH

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