Handelsblatt: „Dorint will Gleichheit bei Corona-Entschädigung“

Autor: Birgit Borreck

veröffentlicht in HONESTIS AG in den Medien on May 16, 2023

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Handelsblatt: „Dorint will Gleichheit bei Corona-Entschädigung

Durch die Lockdowns während der Pandemie verlor die Kölner Hotelgruppe 180 Millionen Euro. Jetzt bemüht Ihr Aufsichtsratschef die Gerichte.

Köln Die Kölner Hotelfirma Dorint, nach Motel One der zweitgrößte Übernachtungskonzern in deutschem Besitz, setzt ihren Kampf um ausstehende Corona-Entschädigungen fort. „Wir haben im Gegensatz zu den meist voll entschädigten Privathotels nur 45 Prozent unserer Ausfälle vom Staat erstattet bekommen“, berichtet Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe dem Handelsblatt. „Wir sehen damit den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.“

Für die 68 Häuser des Konzerns, der über Zwischengesellschaften der Allkauf-Erbenfamilie Viehof, dem Inhaber des Herforder Textilfabrikanten Leineweber („Brax“) und dem Ehepaar Iserlohe untersteht, geht es um etliche Millionen. „Die Coronapandemie hat uns 180 Millionen Euro gekostet“, rechnet Dirk Iserlohe vor. 20 Millionen Euro hätten die Gesellschafter durch eigenes Kapital ausgeglichen, 40 Millionen Euro seien dem Verzicht der Verpächter zu verdanken.

Gleichzeitig habe man 50 Millionen Euro an NRW-Bürgschaftskrediten aufnehmen müssen, da vom Staat gerade einmal Hilfen in Höhe von 70 Millionen Euro geflossen seien. „Bei den Coronahilfen berief sich die Bundesregierung auf angebliche Beihilfegrenzen der EU, sodass die Zuschüsse nach oben gedeckelt waren“, sagt der Dorint-Aufsichtsratschef. „Kleinere Wettbewerber bekamen damit dennoch zwischen 90 und 100 Prozent ihrer Ausfälle ersetzt.“

Der Weg durch die Gerichtsinstanzen gestaltet sich für Dorint allerdings denkbar mühsam. Mit dem Argument, die seinem Geschäft abträglichen Lockdowns seien eine rein präventive Maßnahme gewesen und daher schadenersatzpflichtig, scheiterte Iserlohe zunächst vor Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht. In ihrer mehrseitigen Urteilsbegründung wiesen die obersten Richter jedoch in einer Randbemerkung darauf hin, dass einzelne Unternehmen durch staatliche Hilfe nicht benachteiligt werden dürfen.

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Tags: Corona-Virus, Dirk Iserlohe

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