AHGZ: „Dorint zieht gegen Lockdown vor Gericht“

Autor: Birgit Borreck

veröffentlicht in HONESTIS AG in den Medien on Nov 05, 2020

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AHGZ: „Dorint zieht gegen Lockdown vor Gericht

Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht die Restriktionen als eine „ungerechte und unangemessene Benachteiligung des gesamten Gastgewerbes“ und fürchtet, dass die Branche zum politischen Bauernopfer wird.

Die Dorint Hotelgruppe hat am Montag beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein einen Antrag auf Aussetzung des Beherbergungsverbots gestellt, das im Rahmen der Lockdowns verhängt wurde. Gegebenenfalls wolle das Unternehmen alle Oberverwaltungsgerichte der Länder einschalten, da das Gastgewerbe unangemessen benachteiligt werde, sagte Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe der ahgz.

Ende Oktober hatte das OVG in Schleswig - noch vor dem Lockdown - das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots vorläufig gekippt. Das Gericht stufte die Regelung am 23. Oktober als rechtswidrig ein und argumentierte, dass Hotels und Beherbergungsstätten im Gegensatz zu privaten Quartieren über Hygienekonzepte verfügten, sodass der Aufenthalt dort für die Verbreitung des Virus nicht erheblich ursächlich sei. „Was ist jetzt anders?“, fragt Iserlohe. Dorint hat zwei Hotels auf Sylt.

Laut NDR haben auch drei Ferienwohnungsbesitzer Eilanträge gegen die Landesverordnung gestellt. Iserlohe betonte, es fehle an der Verhältnismäßigkeit der Anordnungen und begründet dies mit den immensen Investitionen in Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen während und nach dem ersten Lockdown, die auch bis heute strikt eingehalten werden. Außerdem habe sich in den Dorint Hotels & Resorts noch kein Gast infiziert.

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Tags: Corona-Virus, Dirk Iserlohe, Dorint GmbH

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