AHGZ: „Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge von Dorint ab“

Autor: Birgit Borreck

veröffentlicht in HONESTIS AG in den Medien on Dec 29, 2020

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AHGZ: „Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge von Dorint ab

Die Verfassungsbeschwerde der Hotelgruppe wurde zumindest in Teilen nicht zur Entscheidung angenommen. Aufsichtsrat Dirk Iserlohe sieht das Gastgewerbe damit im Stich gelassen.

„Wir werden wohl niemals erfahren, warum das Bundesverfassungsgericht zumindest wesentliche Anträge unserer Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat“, kommentiert der mehr als enttäuschte Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe die Haltung des Bundesverfassungsgerichts. Vom Gericht wurde mit Hinweis auf den §93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die Nicht-Annahme der Beschwerde ohne Begründung, allerdings mit Bezug auf die Arbeitsüberlastung durch mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr, ausgesprochen.

Zwei von sechs Anträgen abgewiesen

Eine Abweisung in Bezug auf zwei von sechs Anträgen wurde ausgesprochen. Derzeit ist unklar, ob und wann das BVerfG zu weiteren Anträgen gegen die Entscheidungen diverser Oberverwaltungsgerichte Stellung beziehen wird.

Im Hinblick darauf, dass sich die „Novemberhilfen“ verzögerten, wegen beihilferechtlicher Vorgaben nur bis zu einer Million Euro beantragt werden könne und die Insolvenzantragspflicht seit dem 1. Oktober 2020 wieder „scharf“ gestellt sei, hatten sich Dorint Geschäftsführung und Aufsichtsrat entschieden, in einem Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen zu stellen.

...“

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Tags: Corona-Virus, Dirk Iserlohe, Dorint GmbH

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