Wir stellen internen und externen Hinweisgebern verschiedene Meldewege zur Verfügung. „HONESTIS Tell Us” ist ein gesicherter Meldewege, über die unsere Mitarbeiter, Gäste, Lieferanten und Geschäftspartner vertraulich Hinweise zu möglichen Verstößen geben können. Eintreffende Meldungen werden auf einem externen Server gespeichert und von der Ombudsperson priorisiert.
Die Ombudsperson bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen und prüft, ob der gemeldete Verstoß einschlägig ist und gegen die Verhaltenskodexe verstößt. Sie hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt und überprüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen. Die Ombudsperson ergreift dann entsprechende Folgemaßamen (z.B. Verweisung des Hinweisgebers an zuständige Stelle/ Behörde. Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen). Sollte unternehmensinterne Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe notwendig sein, wird die Ombudsperson von dem Compliance Beauftragten unterstützt und interne Untersuchungen eingeleitet.
Die Ombudsperson gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten selbstverständlich auch direkt, über den Vorstand, den Betriebsrat oder über Führungskräfte gemeldet werden. Insbesondere können Vorfälle und Verdachtsmeldungen an die unternehmensinterne neutrale Stelle, der Compliance Beauftragten, gemeldet werden.
Interne Hinweisgeber werden durch eine Hinweisgeberrichtlinie geschützt, die es in jeglicher Weise verbietet, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, dürfen demnach in keiner Weise benachteiligt werden.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Das bedeutet, dass Hinweisgeber, die wissentlich falsche oder irreführende Informationen abgeben, mit Konsequenzen rechnen müssen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafbar sein. Hinweise, die nach bestem Wissen abgegeben werden, werden unsererseits keine negativen Auswirkungen haben.
Direkt zur Meldungsabgabe bei „HONESTIS Tell Us“
Datenschutzerklärung für das Meldesystem „HONESTIS Tell Us“
Dr. Charlotte Lauser
Maitre en droit
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Jessica Mersmann, LL.M.
LL.M. Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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