Tophotel: „Dorint stellt Eilanträge bei Bundesverfassungsgericht“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 01 Dec, 2020

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Tophotel: „Dorint stellt Eilanträge bei Bundesverfassungsgericht

Dorint zieht wegen der aus Sicht der Hotelgruppe unzureichenden Lockdown-Entschädigungen vor Gericht. Die Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht wurden bereits gestellt.

Während in den Medien darüber diskutiert wird, ob die Finanzhilfen für die coronabedingten Ausfälle zu hoch sind (wir berichteten), spricht Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe, von einem Tropfen auf den heißen Stein. Schließlich solle nach Stellung des Antrages zunächst nur eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 Euro für die gesamte Unternehmensgruppe fließen. Iserlohe: “Im Übrigen beschränkt sich der Maximalantrag, der derzeit gestellt werden kann, auf eine Million Euro. Darüberhinausgehende Leistungen hängen angeblich von EU-rechtlichen Überprüfungen oder -Zustimmungen ab. Daher hat die Dorint Gruppe heute einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Lockdown II Maßnahmen ohne gesicherte Entschädigung gestellt.”

Der tatsächliche Schaden der rund 60 Hotels & Resorts belaufe sich gegenüber November 2019 auf rund 14,3 Millionen Euro, so Iserlohe. “Da die Pachten und Kapitaldienstverpflichtungen für November 2020 aufgrund des noch nicht klargestellten §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie der einzuhaltenden Raten für Überbrückungskredite aus dem Lockdown I fällig sind, dürfte klar sein, dass der noch nicht gefallene Tropfen auf den heißen Stein schon jetzt in der Luft verdampft“, so der Dorint Aufsichtsratschef.

Konsequenz: Verfassungsbeschwerde

...“

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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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