Pressemitteilung: Dorint Hotelgruppe reicht erste Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock ein

Autor: Birgit Borreck
Kategorie Unternehmensmitteilung
Datum: 02 Jun, 2020

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Föderales Verordnungschaos zwingt die Hotelbetreiber zu weiteren unangemessenen Sonderopfern

Dorint Hotelgruppe reicht erste Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock ein

Köln, 27. Mai 2020 – Heute hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald in einem Eilverfahren - bei einer ersten Würdigung - entschieden, dass die Beschränkung der Bettenauslastung von 60 Prozent rechtswirksam sei. Diese Entscheidung zwingt die gesamte Hotelbranche zu weiteren erheblichen, sicher nicht finanzierbaren, Sonderopfern. „Diese Entscheidung verdeutlicht zudem die Notwendigkeit, die hilfsbedürftigen Branchen im eigenen Land deutlicher zu betrachten und verlorene Zuschüsse unternehmensspezifisch zu verteilen“, beurteilt Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe die derzeitige Lage. „Vor allem vor dem Hintergrund, dass die vom Europarlament heute entschiedenen wurde, verlorene Zuschüsse ohne Prüfung einer Belastung durch die Corona-Krise verteilt werden“, so der engagierte Hotelunternehmer weiter. „Dabei wird Deutschland – wenn überhaupt - nur mit einer geringen Quote bedacht sein“, betont Iserlohe. Seiner Meinung nach werden die Beihilferegeln der Verteilung sicherlich nicht geändert, so dass die Branchen, die dringend Unterstützung benötigen, wie die schwer angeschlagene Hotellerie, am „Beihilfe“-Verbot scheitern könnten.

Bereits vor einer Woche übte Iserlohe öffentlich Kritik am zu erwartenden europäischen „Wiederaufbauprogramm“.

„Mit der heutigen Entscheidung der EU-Kommission in Kombination mit dem Verordnungschaos hinsichtlich der Lockerungen in Deutschland wird jetzt klar, dass die Verlustphase - besonders für die ohnehin schon massiv geschädigte Hotellerie - erheblich länger dauern wird, als bisher angenommen“ fürchtet Familienunternehmer Dirk Iserlohe. „Vermutlich sogar bis nach der Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen COVID 19“, glaubt er.

Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock
Die Dorint Gruppe hat daher als Reaktion auf die Entwicklungen am heutigen Tage vor einigen Stunden die erste Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock eingereicht. Die Gründe dafür lagen für Iserlohe auf der Hand: Zum einen die Rechtswirksamkeit der Beschränkung der Bettenauslastung von 60% und natürlich das bisher zögerliche Verhalten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Denn laut Iserlohe versteht das BMWi immer noch nicht, dass die Hoteliers mit Krediten – wenn sie diese überhaupt genehmigt bekommen – nicht überleben können. Iserlohe fordert daher seit Zuspitzung der Corona-Krise verlorene Zuschüsse für die Branche.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald gegen den Hotelbetreiber in Ahrenshoop, bedeutet für Iserlohe, nichts anderes, als dass wohl alle eine umfassende Einschränkung des Hotelbetriebes im Allgemein-Interesse zu dulden haben. Also fordert er für dieses Sonderopfer der Hotelunternehmer entsprechende Entschädigungen.

Entschädigung von Sonderopfern
Das Sonderopfer durchaus entschädigt werden, das kennt man zum Beispiel der Enteignung eines Grundstückes zum geplanten Bau einer Autobahn. Hier sieht das Grundgesetz eine zwangsweise Entschädigung vor.

Hotelier Dirk Iserlohe erläutert seinen Ansatz zum Thema Entschädigung für seine Branche wie folgt: „Der Staat vernichtet durch die Allgemeinverfügungen den unwiederbringlichen Ertrag eines Privathotels oder gar einer Hotelgesellschaft. Denn die heute nicht gebuchten Übernachtungen können nicht zu einem späteren Zeitpunkt, oder zu deutlich höheren Raten verkauft werden“.

Der Hotelier appelliert daher heute noch einmal explizit an die Bundeskanzlerin, sich dringend mit dem Thema „Existenzielle Verluste und massive Arbeitslosigkeit in der Hotellerie“ zu befassen. Er sorgt sich mehr denn je um die über 60 Hotels der Dorint Gruppe in Deutschland Österreich und der Schweiz mit über 4.500 Beschäftigten. Das Kabinett müsse doch für das im Juni anstehende - noch zu konzipierende - Konjunkturpaket zwingend auch die Hotelbranche mit über 2,4 Millionen Arbeitnehmern einbeziehen!


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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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