Pressemitteilung: Dorint Aufsichtsratschef schreibt offenen Brief an den Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 25 Nov, 2020

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Dorint Aufsichtsratschef schreibt offenen Brief an den Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA

Dirk Iserlohe fordert ZIA-Präsidenten Dr. Mattner zur Kooperation und Unterstützung eines fairen Interessensausgleichs auf

Bundesjustizministerien Christine Lambrecht will den §313 BGB klarstellen, denn Darwinimus und Kurzsichtigkeit zahlt sich nie aus

Köln, 22. November 2020 – Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe, kritisiert in einem offenen Brief an den ZIA-Präsidenten Dr. Andreas Mattner die kurzsichtige und darwinistische Einstellung der Immobilien Lobbyisten. Er wirft dem Verband vor, sich einem Interessensausgleich zwischen Vermietern/Verpächtern und den durch die Corona-Krise schwerwiegend belasteten Mietern/Pächtern zu verweigern. „Es ist doch verantwortungslos, sich gegen einen fairen Interessensausgleich auszusprechen und damit beizutragen, vermeintlich das Vermögen der Verpächter zu erhalten“, schreibt Iserlohe.

Erklärend führt er aus, dass insbesondere viele institutionellen Mitglieder des bedeutenden Wirtschaftsverbandes die dringend notwendigen Miet- oder Pachtverzichte nicht umsetzen würden, da diese sich derzeit hinter Kapitalanlagerichtlinien verstecken. Iserlohe weist drauf hin, dass sich - nach seinen leidlichen Erfahrungen, und denen vieler Mitbewerber - immer noch viele Immobilieneigentümer weigern, über das durch den Gesetzgeber falsch ausgerichtete Moratorium in Artikel 240 des EGBGB hinaus zu handeln.

„Viele Verpächter erheben in dieser Situation sogar noch neun Prozent Zinsen über Basiszins und schämen sich nicht einmal“, empört sich Dirk Iserlohe.

Der Dorint Aufsichtsrat erhebt klare Vorwürfe gegen den ZIA. Vor allem, dass der Verband bereits im Juni den Versuch, einen Verhaltenskodex für Immobilieneigentümer im Umgang mit Pacht- und Mietverzichten für die Hotellerie und Gastronomie einzuführen, habe scheitern lassen. Dieser sah vor, dass man sich den pandemiebedingten Schaden im Zweifel teilt. Für den Kölner Familienunternehmer steht fest, dass durch unglückliche Formulierungen im COVInsAG sowie des EGBGB dringend eine Klarstellung benötigt wird. In diesem Zusammenhang dankt er der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass sie sich - wie den einschlägigen Medien zu entnehmen war - endlich diesem Thema widmen wird. Denn viele Vermieter, Anwaltskanzleien - und inzwischen auch Gerichte - interpretieren aus dem Zusammenspiel der in der Einführung des COVInsAG getroffenen Feststellung, dass die Pachten und Mieten grundsätzlich geschuldet bleiben, und dem Moratorium, dass die Pachten der Monate April, Mai und Juni 2020 spätestens Ende Juni 2022 zu zahlen sind, dass der Gesetzgeber den § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) explizit ausschließen wollte. Viele Politiker in Regierungskreisen haben diese Ansicht allerdings inzwischen widerlegt, ebenso der mit dem Bundesjustizministerium geführte Schriftwechsel.

Nun muss endlich auch der Gesetzgeber handeln. Die Lösung ist einfach: Es muss nur im Artikel 240 des EGBGB festgehalten werden, dass solange der Deutsche Bundestag die Pandemie mit nationaler Tragweite feststellt, für eben diesen Zeitraum die Geschäftsgrundlage für den gewerblichen Miet- und Pachtvertrag als gestört gilt. Welches quantitative Ausmaß dies auf das jeweilige Vertragsverhältnis hat, entscheiden dann die konkreten Belastungen vor Ort.

„Mit dieser Klarstellung könnten wir endlich mit institutionellen wie ausländischen Eigentümern in eine Diskussion über die Höhe einer geschuldeten Miete oder Pacht einsteigen. So erspart sich die Regierung erhebliche Volumina an verlorenen Zuschüssen“, ist sich Dirk Iserlohe sicher.

Er fragt den ZIA Präsidenten ganz offen: „Es kann doch nicht ihren Vorstellungen von Gerechtigkeit entsprechen, dass die zu erwartende Novemberhilfe vollständig an die Verpächter und Vermieter auf Kosten der Gesellschaft bzw. des Staates weitergeleitet werden. Einer gewinnt auf Kosten aller anderen?“ Iserlohe möchte von Dr. Mattner gern wissen, warum sich die ZIA nicht besser dafür einsetze, dass Eigentümer, die über Gebühr unverschuldet belastet sind und aus eigenen Mitteln ihre Refinanzierungen nicht bedienen können, nicht eine analoge Entlastung wie beim Verbraucherkredit (gemäß § 3 Artikel 240 EGBGB) erhalten.

Der Hotelunternehmer, der seit Monaten ums Überleben der gesamten Hotel- und Gastronomie-Branche kämpft, stellt fest, dass der ZIA-Verband seinen Mitgliedern erheblich mehr helfen würde, wenn er den Vorstoß von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstütze und damit langwierige prozessuale Auseinandersetzungen verhindere. Die notwendige Klarstellung würde allen eine sofortige Diskussion über einen fairen Interessensausgleich ermöglichen.

Dirk Iserlohe resümiert: „In einer Zeit in der ein Wirtschaftspartner zu Sonderopfern gezwungen wird, gehöre es sich, dass sich der Andere einem fairen Ausgleich nicht verschließt“.


Lesen Sie die ganze Pressemitteilung hier als PDF.

Zusätzliche Dokumente zu dem Thema:

20.11.2020 : Positionspapier ZIA - 'Keine Änderung beim Mietrecht für Gewerbetreibende – Jahrhunderte geltende Rechtsgrundlagen haben sich bewährt' als PDF.

20.11.2020 : Offener Brief von Dirk Iserlohe an den ZIA - 'Kooperation und Teilungsbereitschaft statt angsterfüllte Positionspapiere wären sinnvoll' als PDF.

24.11.2020 : Antwortschreiben von Dr. Mattner (ZIA) an Dirk Iserlohe als PDF.

24.11.2020 : Antwortschreiben von Dirk Iserlohe an Dr. Mattner (ZIA) als PDF.

Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe ZIA

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