ImmobilienZeitung: „Verfassungsgericht blockt Beschwerde von Dorint ab“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 05 Jan, 2021

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ImmobilienZeitung: „Verfassungsgericht blockt Beschwerde von Dorint ab

Die Verfassungsbeschwerde der Hotelgruppe Dorint gegen die Corona-Lockdown-Maßnahmen ist vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen nicht zur Entscheidung angenommen worden. "Das deutsche Gastgewerbe wird damit im Stich gelassen", kritisiert Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.

"Wir werden wohl niemals erfahren, warum das Bundesverfassungsgericht zumindest wesentliche Anträge unserer Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat", sagt Iserlohe. Vom Gericht wurde die Nichtannahme der Beschwerde ohne Begründung ausgesprochen, allerdings mit Verweis auf die Arbeitsüberlastung durch mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr.

"Den belasteten Branchen ein derart negatives Weihnachtsgeschenk zu präsentieren, kann ich nur als Zeichen der Mutlosigkeit des höchsten Gerichtes interpretieren", schimpft Iserlohe. Im Hinblick darauf, dass sich die Novemberhilfen verzögerten, wegen beihilferechtlicher Vorgaben nur bis zu 1 Mio. Euro beantragt werden konnten und die Insolvenzantragspflicht seit dem 1. Oktober 2020 wieder scharf gestellt war, hatten sich Dorint Geschäftsführung und Aufsichtsrat Anfang Dezember entschieden, in einem Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen zu stellen.

Dorint kündigt weiteren Anlauf zur Entschädigungspflicht an

Mittlerweile ist zwar die Antragspflicht zur Insolvenz - ein Punkt der Beschwerde - bis Ende Januar ausgesetzt. Iserlohe meint aber, dass dies aufgrund der tatsächlichen Abläufe bei Weitem nicht ausreichen wird. Dorint argumentierte in der Beschwerde, dass die coronabedingten Betriebsschließungen einen schweren, jede Sozialpflichtigkeit des Eigentums oder anderer Grundrechte überschreitenden Eingriff darstellen. Entschädigungen als Ausgleich bzw. zur Abmilderung des Eingriffes wären daher geboten. Der Gesetzgeber versuche allerdings genau dies - durch den Einsatz von Förderprogrammen statt gebotener Entschädigungen - zu umgehen.

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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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