fvw: „Dorint-Hotelgruppe will Verfassungsklage einreichen“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 12 Apr, 2024

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fvw: „Dorint-Hotelgruppe will Verfassungsklage einreichen

Zwei Dorint-Hotels forderten vergeblich mit einer BGH-Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle. Nun wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wie die Hotels diesen Plan begründen.

Wie bereits zuvor berichtet, sind zwei Bremer Dorint-Hotels mit einer Klage vor Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Klägerinnen machten geltend, dass die angeordneten Corona-Maßnahmen rechtswidrig und insbesondere unverhältnismäßig gewesen seien. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt, weil die Förderprogramme zum einen die Existenzgefährdung der Geschäftsbetriebe der Klägerinnen nicht beseitigt und zum anderen konzernangehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen gleichheitswidrig benachteiligt hätten. Das höchste deutsche Zivilgericht folgte nicht dieser Argumentation. Stattdessen entgegnete der BGH, dass die Corona-Maßnahmen in Bremen durchaus auf einer verfassungsmäßigen Grundlage basierten. Die Eingriffe seien verhältnismäßig gewesen.

Dies gelte auch für den "zweiten Lockdown" ab November 2020. Dessen Beginn war von einem massiven Anstieg der Fallzahlen, die über diejenigen der ersten Welle deutlich hinausgingen, gekennzeichnet. Doch alle Eingriffe seien durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entsprechend abgemildert worden, so der BGH. Von den staatlichen Hilfen hätten schließlich auch die Klägerinnen in großem Umfang profitiert.

Doch Dirk Iserlohe, Aufsichtsvorsitzender der Kölner Dorint Hotelgruppe: "Der BGH hatte alle vorgetragenen Argumente insbesondere die Existenzbedrohung als auch die gleichwidrige Gestaltung der staatlichen Hilfen gehört und zur Kenntnis genommen. Eine Existenzbedrohung wurde nicht in Zweifel gezogen und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG hat der BGH mit abstrakten und unzureichenden wie auch unrichtigen Argumenten abgelehnt. So hat der BGH als Beispiel mit den Überbrückungshilfen I und II sowie dem Stabilisierungsfonds argumentiert, obwohl diese Hilfen für die Klägerinnen nicht verfügbar waren und der Stabilisierungsfonds eine teuer verzinsliche Liquiditätshilfe darstellt, der die Lage nicht verbessert."

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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH HONESTIS AG

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