AHGZ: „Verbot touristischer Übernachtungen ist gerechtfertigt“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 06 Nov, 2020

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AHGZ: „Verbot touristischer Übernachtungen ist gerechtfertigt

Das Beherbergungsverbot für touristische Reisende sei legitim, um die Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) im Rahmen eines Eilverfahrens bezügliches des Teil-Lockdowns.

Allerdings ergänzte das Gericht in seinem Statement, dass der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und das Eigentumsrecht der Betreiber von Beherbergungsbetrieben dadurch gemildert werde, dass es neue Corona-Hilfen für die betroffenen Unternehmen geben soll, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme deutlich hinausgingen.

Das Gericht erkannte zudem die Aussagen des Robert-Koch-Instituts an, dass Hotels und Restaurants zwar nicht zu den Treiber der Pandemie zählen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es auch in Beherbergungsbetrieben zu Virusübertragungen komme. Vor allem, weil nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle inzwischen unklar und nicht mehr nachvollziehbar seien.

Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint-Kette, wertet dieses Urteil daher als "Sieg in der Niederlage". Denn das Gericht habe ihm mitgeteilt, das man sich auf das Eckpunktepapier der Regierung vom 28. Oktober 2020 verlassen könne. Demnach sollen auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen finanziellen Ausgleich bekommen, für dessen Höhe die Zusage – wie für kleinere Unternehmen - von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats der Anhaltspunkt sei.

Die Dorint Gruppe hatte bereits am 2. November 2020 die einstweilige Aussetzung der Übernachtungsverbote bei den zuständigen Oberverwaltungsgerichten beantragt. Iserlohe pochte dabei auf Verhältnismäßigkeit. Das Urteil aus Sachsen-Anhalt wertet er als Teilerfolg, weil es auf die Entschädigungen verweist, deren Realisierung in diesen Tagen unklar geworden ist.

Laut Iserlohe soll der Bundestag nämlich am kommenden Freitag darüber entscheiden, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dergestalt ergänzt werden soll, dass Einschränkungen allgemeiner Art für drohende Gefahren entschädigungslos durch die Länder erlassen werden können. Die Drucksache 19/23944 führt einen neuen Paragrafen § 28a in das IfSG ein, der Betriebsschließungen und allgemeine Maßnahmen gegenüber sogenannten "Nichtstörern" legalisiert und diese gleichzeitig entschädigungslos stellt. Iserlohe: "Will die Bundesregierung denn nun den Branchen, die Sonderopfer zu tragen haben, die bisher berechtigten Ansprüche auf Entschädigungen vorenthalten?"“

Lesen Sie den gesamten Artikel hier als PDF.

Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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