ahgz: „Iserlohe sieht Durchbruch bei Corona-Obergrenze“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 18 Mar, 2022

blog_post_175

ahgz: „Iserlohe sieht Durchbruch bei Corona-Obergrenze

Obwohl das Bundesverfasungsgericht eine Klage von Dorint nicht annimmt, seht Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe einen wichtigen Teil-Erfolg bei den Coronahilfen für große Unternehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Hotelkette Dorint wegen der Corona-Beschränkungen nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sei eine Verletzung von Grundrechten "nicht schlüssig aufgezeigt" worden, da insbesondere der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft sei. Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe sieht dennoch einen Durchbruch für große Hotelgruppen, die bisher wegen der Deckelung der staatlichen Hilfen nur einen Teil der Schäden ausgleichen konnten: „Die Obergrenze wird fallen“, sagte er der ahgz. „Die kann nicht mehr gehalten werden.“ (Az. 1 BvR 1073/21).

„Ungerechte Hilfeleistungen“

Das Unternehmen mit rund 60 Hotels hatte in ihrer 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatlichen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Obergrenze für Förderungen aus der Überbrückungshilfe beträgt 54,5 Mio. Euro. Iserlohe erklärt, Dorint habe bisher 52 Mio. Euro erhalten sowie die November- und Dezemberhilfe. Um die Verluste auszugleichen wären aber weitere 80 Mio. Euro nötig, so Iserlohe.

...“

Lesen Sie den gesamten Artikel auf www.ahgz.de.

Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

Tags

zurück zur Übersicht
HONESTIS AG bei Twitter
Pressekontakt
Investor Relations
Anlegerbetreuung